Bundesnetzagentur muss Gebotshöchstwerte auch für die Bioenergie unverzüglich anheben
Berlin, 17.01.2023: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ermächtigt und verpflichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Gebotshöchstwerte der Ausschreibungen zu erhöhen, wenn diese nachweislich zu niedrig sind. Anlässlich der in Kürze anstehenden ersten Ausschreibung für Biomasse im Jahr 2023 fordern die Bioenergieverbände die BNetzA auf, dieser Pflicht nachzukommen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
Stromerlösabschöpfung: Bundestag nimmt Biogas nahezu vollständig aus, aber gesteht Holzenergie kaum Verbesserungen zu
Berlin, 14.12.2022: Der Bundestagsausschuss für Klima und Energie beschließt heute Änderungsvorschläge für das Strompreisbremsengesetz, in dem die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Erneuerbare Energien Anlagen geregelt ist. Trotz mehrerer Verbesserungen in den Bereichen Biogas und Altholz müssen Betreiber von Restholzkraftwerken weiter um ihre Zukunft bangen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
Anhörung zum Strompreisbremsengesetz: Bioenergie muss ausgenommen werden
Berlin, 06.12.2022: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Strompreisbremsengesetz unter anderem mit der geplanten Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die zur Anhörung geladene Expertin und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert:
Strompreisbremsengesetz darf Versorgungssicherheit aus heimischer Bioenergie nicht gefährden
Berlin, 01.12.2022: Heute befasste sich der deutsche Bundestag in seiner ersten Lesung mit dem Strompreisbremsengesetz, welches u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
STROMERLÖSABSCHÖPFUNG: Bundesregierung drosselt Bioenergie – Bundestag muss nachbessern
Berlin, 28.11.2022: Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung den Entwurf eines Strompreisbremsengesetzes beschlossen. Dieser sieht weiterhin u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. Die Abschöpfung soll dabei bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres greifen. Daneben wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen von 6 auf 7,5 ct/kWh erhöht, während sich für Biomasseanlagen sonst keine Änderungen ergeben haben. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
Vorschlag zur Stromerlösabschöpfung nimmt gesicherte Leistung vom Netz und fördert den Einsatz fossiler Energieträger
Berlin, 23.11.2022: Gestern legte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) einen Referentenentwurf eines Strompreisbremsengesetzes vor, das u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. In der sich anschließenden Verbändeanhörung haben sich auch die Verbände des Hauptstadtbüro Bioenergie eingebracht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
Abschöpfung von Strommarkterlösen darf erneuerbare Energieerzeugung und Vertrauen nicht gefährden
Die Bundesregierung hat Vorschläge für eine Abschöpfung von Strommarkterlösen u.a. für Bioenergieanlagen vorgelegt. Im Gegensatz zu den im Oktober bekannt gewordenen Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) wird die Höhe der Obergrenze, ab der ein Bioenergieanlagenbetreiber nahezu alle aus der Stromproduktion erzielten Erlöse abgeben muss, offengelassen. Eine rückwirkende Abschöpfung ist jedoch weiterhin vorgesehen, auch wenn deren Beginn von März auf September 2022 verschoben werden soll.
Überlegungen zur Abschöpfung von Strommarkterlösen gefährden Existenzen und damit die Versorgungssicherheit
Heute wurden erste Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bekannt, wie die EU-Verordnung zur Abschöpfung von Strommarkterlösung in Deutschland umgesetzt werden soll. Diese sehen unter anderem anlagenspezifische Kappungsgrenzen auf Basis der bisherigen EEG-Vergütungssätze sowie eine rückwirkende Abschöpfung der seit März erzielten Strommarkterlöse vor.
Strompreis-Abschöpfung ab 18 Cent/kWh bedroht Wirtschaftlichkeit von Bioenergieanlagen
Aufgrund der aktuellen Energieversorgungskrise befindet sich der Börsenstrompreis derzeit auf extrem hohem Niveau. Dazu plant die EU-Kommission eine Verordnung, welche die Mitgliedstaaten anweist, von Dezember 2022 bis Ende März 2023 Erlöse jenseits von 18 ct/kWh einzuziehen. Dies soll für alle so genannten inframarginalen Technologien gelten, zu denen die Kommission Atomenergie, Kohle und Erneuerbare Energien zählt. Stromerzeugung aus Erdgas und Biomethan soll befreit bleiben, nicht jedoch die übrige Stromerzeugung aus Bioenergie. Laut EU-Kommission soll die Höhe der Erlösobergrenze so bemessen werden, dass betroffene Anlagenbetreiber auch weiterhin ihre Investitions- und Betriebskosten refinanzieren können. Die Bioenergieverbände sehen mit der Einführung einer Erlösobergrenze für Bioenergietechnologien die Rentabilität deutscher Biomasseanlagen jedoch massiv gefährdet.
Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben
Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomas-sestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie „RED II“, die Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse definiert und in Deutschland durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene BioSt-NachV umgesetzt wird.