18.07.2025

BBE sieht zwingenden Korrekturbedarf beim Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote

Berlin, 18.07.2025 Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich, zu dem heute die Frist für eine Stellungnahme abläuft. Die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und die Ausweitung der Quotenverpflichtung auf den Luft- und Schiffsverkehr sind wichtige Schritte für mehr Klimaschutz im Verkehr. Gleichzeitig fordert der Verband wirksame Nachbesserungen und kritisiert die Reduzierung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowie den späten Zeitplan, der eine Umsetzung zum 1.1.2026 praktisch unmöglich macht. 
„Die ambitionierten, aber mit diesem Gesetz nicht erfüllbaren Ziele für den Klimaschutz im Verkehr erfordern ein technologieoffenes Anreizsystem, das sämtliche nachhaltigen Erfüllungsoptionen zulässt – dazu gehören Biokraftstoffe aller Rohstoffkategorien als nach wie vor wichtigster Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr genauso wie biogener Wasserstoff, dessen Hochlauf ausgeschlossen wird. Statt auf ideologisch motivierte Ausschlüsse müssen wir auf real messbare Klimaleistung setzen“, erklärt Marlene Mortler, Vorsitzende des BBE. Mit besonderer Deutlichkeit kritisiert Mortler die im Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vorgesehene Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von derzeit 4,4 % auf 3,0 % bis 2030: „Diese Kürzung ist klimapolitisch völlig kontraproduktiv. Statt einer Absenkung muss der EU-rechtlich mögliche Rahmen zur Anhebung der Kappungsgrenze von aktuell 4,4% auf 5,8% ausgeschöpft werden. Es geht dabei nicht um mehr Biokraftstoffe, sondern um die Kompensation des zu erwartenden Rückgangs beim Gesamtenergieverbrauch im Verkehr. So bleibt die Menge anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe und ihre Klimaschutzleistung bewahrt.“ Die BBE-Vorsitzende erinnert an die Vereinbarung des Koalitionsvertrags, der sich klar für den Ausbau alternativer Kraftstoffe, inklusive Biokraftstoffe, ausspricht. „Die Anhebung der Treibhausgasquote bedarf gleichzeitig einer Kraftstoffstrategie. Die Verwendung von E20 muss zugelassen werden, indem E5 als Schutzsorte wegfällt. Ebenso muss die Vermarktung von Biodiesel in Form von B20/B30 und B100 gefördert werden”, fordert Mortler. Auf Kritik des BBE stößt ebenfalls, dass ein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf erst für den Oktober und die erste Befassung im Bundestag am 18. Dezember vorgesehen sei. Damit sei eine Umsetzung bis 1. Januar 2026 nicht möglich, bemängelt Mortler und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich für einen Zeitplan einzusetzen, der eine sichere Umsetzung bis Januar 2026 ermögliche. 
Mit Blick auf die Betrugsbekämpfung sieht der BBE die Einführung verpflichtender behördlicher Vor-Ort-Kontrollen und den Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe positiv. „Damit Betrug wirkungsvoll bekämpft wird, muss dringend ein behördliches Registrierungsverfahren für ausländische Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe ergänzt werden“, so Mortler. 

Die gemeinsame Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) steht hier zur Verfügung. Die Stellungnahme wird von den folgenden Mitgliedsverbänden des BBE getragen: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Deutscher Bauernverband (DBV), Fachverband Biogas (FvB), Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK), OVID – Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt die Stellungnahme. 

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