Strom

13.06.2023

Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag am 14.06.2023

Die im Herbst 2022 einsetzende Diskussion über die Stromerlösabschöpfung im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) hat bei Anlagenbetreibern und Projektierern der Bioenergiebranche zu einem starken Vertrauensverlust geführt. Die ersten Überlegungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK), aber auch der anschließende Referenten- und Kabinettsentwurf des StromPBG hätten sogar zu vielen Anlagenstilllegungen geführt. Obwohl die Regierungsfraktionen im parlamentarischen Verfahren die Gefahr eines harschen Eingriffs in den Anlagenbestand weitgehend abwendeten, wirkt dieser Vertrauensverlust auch über den Beschluss des StromPBG hinaus.

Es ist daher zu begrüßen, dass der Abschöpfungsmechanismus nicht verlängert werden soll. Dies ist Voraussetzung dafür, das verlorene Vertrauen wiederherzustellen. Umso problematischer ist deshalb, dass der vorliegenden KabE einige kritische Aspekte enthält, die ursprünglichen aus dem KabE zur Einführung des StromPBG vom 25.11.2022 auf den Wunsch der Regierungsfraktionen gestrichen wurden.

Darüber hinaus gibt es in einigen Hinsichten weiterhin Änderungsbedarf am StromPBG, insbesondere, um die in 2022 stark gestiegenen Preise für feste Biomasse auszugleichen (das StromPBG adressiert nur die gestiegenen Preise für Biogassubstrate und Altholz). Dies sollte im Zuge der laufenden Novelle korrigiert werden.

28.11.2022

Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eines Strompreisbremsengesetzes

Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen (z.B. Strohheizkraftwerke) erzeugen in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig und günstig Strom und 172 TWh Wärme. Damit reduzieren sie direkt den Verbrauch von Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung und tragen zu einer Dämpfung der Energiekosten bei.

Die Bioenergieverbände unterstützen das Bemühen der Bundesregierung, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise zu bewältigen und die Belastung von Energieverbraucher durch hohe Energiepreise zu mindern. Damit ist die politische Absicht hinter dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) durchaus zu begrüßen.

Stark zu kritisieren ist jedoch, dass für die Finanzierung die Umsätze Erneuerbarer Energien abgeschöpft werden sollen, anstatt wie bei den Händlern fossiler Energieträger einen Teil des Unternehmensgewinns abzuschöpfen.

23.11.2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Strompreisbremsengesetzes

Biogasanlagen, Holzheizkraftwerke und andere Bioenergieanlagen (z.B. Strohheizkraftwerke) erzeugen in Deutschland ca. 50 Terawattstunden (TWh) zuverlässig und günstig Strom und 172 TWh Wärme. Damit reduzieren sie direkt den Verbrauch von Erdgas in der Strom- und Wärmeerzeugung und tragen zu einer Dämpfung der Energiekosten bei.

Die Bioenergieverbände unterstützen das Bemühen der Bundesregierung, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise zu bewältigen und die Belastung von Energieverbraucher durch hohe Energiepreise zu mindern. Damit ist die politische Absicht hinter dem vorliegenden Referentenentwurf (RefE) eines Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) durchaus zu begrüßen.

Stark zu kritisieren ist jedoch, dass für die Finanzierung die Umsätze Erneuerbarer Energien abgeschöpft werden sollen, anstatt wie bei den Händlern fossiler Energieträger einen Teil des Unternehmensgewinns abzuschöpfen.

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05.05.2021

Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbänden danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der REDII hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebensweg der Bioenergie sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für den Marktzugang. Die damit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz von Bioenergie.

Der BBE kritisiert, dass seit Verabschiedung der REDII bis zur Vorlage der Verordnungen zur nationalen Umsetzung bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind. Mit Blick auf die von der REDII gesetzten Fristen wird dadurch ein unnötiger Zeitdruck bei der Umsetzung verursacht, der besonders in den neu von der REDII erfassten Bereichen und mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung umgesetzten Bereichen – Strom aus festen, flüssigen und gasförmigen Biomassen – zu Unsicherheiten bei den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und Engpässen bei der nötigen (Erst-)Zertifizierung führen kann. Nach Einschätzung des BBE müssen mehrere Tausend Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung erstmals nachweisen. Es ist zu hinterfragen, ob dies mangels qualifizierter Zertifizierungsstellen praktisch in dem von der Verordnung vorgesehenen Zeitraum umsetzbar ist. Ein wirtschaftlicher Schaden darf den betroffenen Unternehmen hierdurch nicht entstehen.

Ebenso steigt der hoheitliche Erfüllungsaufwand infolge der im Entwurf vorgesehenen Erweiterung um Biogas und Festbrennstoffe zur Stromnutzung. Die Umsetzung der REDI in 2008 erforderte einen entsprechend aufgestockten Personalaufwand. Nur so konnten die Fristvorgaben gemäß EU-Recht eingehalten werden. Dieser Aufwand ist schnellstmöglich zu prüfen und die personellen Voraussetzungen sind dementsprechend in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu schaffen.

Grundsätzlich begrüßt der BBE, dass die Verordnungsentwürfe eine weitgehende 1:1- Umsetzung der REDII vornehmen und damit einheitlichen europäischen Anforderungen an nachhaltige Bioenergie nicht im Wege stehen.

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27.04.2021

Kurzfristiger Nachbesserungsbedarf am novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)

Vorbemerkungen zum EEG 2021

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) weist deutliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen EEG 2017 auf. Die Bioenergiebranche versteht dies als Signal, dass für Strom und Wärme aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht, deren Systemrelevanz Bundesregierung und Bundestag erkennen. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Einführung eines Biomasse-Ziels, die Anhebung der Ausschreibungsvolumina, die verbesserten Vergütungsbedingungen für Neu- und Bestandsanlagen, die Einführung einer Anschlussregelung für Altholzanlagen sowie die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie.

Diese wichtigen und dringenden Anpassungen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade durch die Änderungen in den letzten Tagen des parlamentarischen Prozesses neue, äußerst problematische Regelungen Eingang ins Gesetz gefunden haben. Zudem ist augenscheinlich ein Übertragungsfehler unterlaufen, da die bereits seit dem EEG 2014 bestehende Übergangsregelung für Biogasaufbereitungsanlagen, die die Abschreibung älterer Aufbereitungsanlagen sicherstellen soll, im EEG 2021 fehlt. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil davon dem sehr ambitionierten Zeitplan geschuldet ist. Um größere Verwerfungen im Markt zu vermeiden, müssen die zentralen Fehlstellungen kurzfristig behoben werden, noch bevor sie in der Praxis voll umfänglich wirksam werden.

12.11.2020

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020

Aus Sicht der Bioenergieverbände weist der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 23.09.2020 (Kabinettsentwurf EEG 2021 – KabE) deutliche Verbesserungen sowohl gegenüber dem EEG 2017 als auch gegenüber dem Referentenentwurf vom 14.09.2020 (RefE) auf. Die Bioenergiebranche versteht dies als substantielles Signal, dass für Strom und Wärme aus Biomasse weiterhin eine Perspektive besteht und die Bundesregierung deren Systemrelevanz anerkennt. Die Bioenergieverbände begrüßen neben weiteren Verbesserungen insbesondere die Anhebung der Ausschreibungsvolumina und Gebotshöchstwerte, die Verlängerung der Realisierungsfrist für Neuanlagen, die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie sowie die Anhebung des Flexibilitätszuschusses.

Insgesamt betrachtet bleibt der Entwurf jedoch weiterhin hinter den notwendigen Änderungen zurück, die unabdingbar sind, um den bereits eingesetzten Rückbau der Bioenergieanlagen in Deutschland abzuwenden und ihr Potenzial für Klimaschutz und Energiewende zu erhalten.

Kurzum: mit dem vorliegenden Entwurf sind die Ziele der Bundesregierung nicht zu erreichen, da u.a. die Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm (KSP) 2030 sowie im KabE zugedachten Beitrag nicht leisten kann.

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28.06.2019

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Mit einer umfassenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) sollten insbesondere drei politische Ziele verfolgt werden:

  • Der Beitrag der Stromerzeugung aus Biomasse zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der Ausbauziele für Erneuerbare-Energien im Strom- und Wärmesektor sollte bewahrt und moderat ausgebaut werden.
  • Neue und bestehende Bioenergieanlagen müssen für ihre zukünftige Rolle im Energiesystem der Zukunft optimiert werden. Dazu gehören eine flexible Fahrweise, ein Ausbau der Wärmebereitstellung sowie eine Maximierung der Treibhausgaseinsparung durch Effizienzsteigerung und Substratänderungen.
  • Die vorhandenen Potenziale an Reststoffen und Nebenprodukten, insbesondere Gülle, müssen konsequent erschlossen werden.

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11.02.2019

65% Erneuerbare bis 2030 - Stromerzeugung aus Biomasse jetzt stabilisieren

Seit Januar berät die parlamentarische Arbeitsgruppe „AG Akzeptanz/ Energiewende“ zu aktuellen Fragen des Wandels unserer Energieversorgung. Am heutigen Montag sollen Maßnahmen zur Erreichung des Koalitions-Ziels von 65% Erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch bis 2030 diskutiert werden. Die Bioenergieverbände betonen vor diesem Hintergrund die Bedeutung der Biomasse für die Zielerreichung:

Die Stromerzeugung aus Biomasse deckt mit mehr als 50 Terawattstunden (TWh) 8,5% des Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland und ist damit nach der Windenergie an Land (14,6%) und noch vor der Photovoltaik (6,6%) eine der bedeutendsten Technologien der Erneuerbaren Stromerzeugung. Zudem trägt die Stromerzeugung aus Biogas, Holz und anderen Biomassen im Zusammenspiel mit den fluktuierenden Erneuerbaren Energien zur Dämpfung der Gesamtkosten eines Stromsystems mit hohen Anteilen Erneuerbarer Energien bei.

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19.09.2018

Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Biomasse gemäß EEG 2017

Auch die zweite Ausschreibungsrunde hat gezeigt, dass die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens für die Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) überarbeitet werden sollte. Nur so lässt sich ein hohes Maß an Wettbewerb herstellen, der für ein funktionierendes Ausschreibungsverfahren notwendig ist. Im Folgenden unterbreiten die Bioenergieverbände Vorschläge, wie der Wettbewerb durch eine moderate Umgestaltung des Ausschreibungsdesigns kostenneutral bzw. sogar kostensenkend erhöht werden kann. Die Vorschläge können noch im Herbst mit dem geplanten EEG/KWKG-Änderungsgesetz umgesetzt werden; die meisten auch unabhängig davon durch eine Verordnung im Sinne von § 88 EEG 2017.

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25.06.2018

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Erhöhung der Ausbaumengen für Windenergie an Land und Solarenergie vom 15.05.2018

Aus Sicht der Bioenergiebranche muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) möglichst bald in meh-reren Punkten überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere den Ausbaupfad, das Ausschreibungsde-sign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen. In der vorliegenden Stellungnahme wird jedoch nur auf dringenden Änderungs-bedarf eingegangen, der kurzfristig umsetzbar ist. Eine umfassende Bewertung des EEG 2017 mit ent-sprechenden Änderungsvorschlägen wird in Kürze veröffentlicht.

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19.09.2017

Bundesregierung muss bei EEG-Ausschreibungen nachbessern

Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs
bei den Ausschreibungen für Biomasse gemäß EEG 2017. Gemeinsames Positionspapier von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH).

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28.04.2017

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) vom 19.04.2017

Die Bioenergie kann in vielen Hinsichten einen wirtschaftlich und technisch sinnvollen Beitrag zu innovativen KWK-Systemen leisten, z.B. als Spitzenlasterzeuger für Zeiten mit niedrigem Solarertrag oder außergewöhnlich niedrigen Temperaturen oder zur Deckung des verbleiben-den Mindestanteils Erneuerbarer Wärme, wenn Solaranlagen oder Wärmepumpen aufgrund ungünstiger Witterungen nicht den gesamten Mindestanteil decken können.

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31.03.2017

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom (Mieterstromgesetz)

In der vorliegenden Stellungnahme nehmen die Verbände eine grundsätzliche Bewertung des Mieter-stromgesetzes vor und unterbreiten entsprechende Änderungsvorschläge. Für eine detailliertere Ausei-nandersetzung wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.

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04.11.2016
Stellungnahme zum Impulspapier „Strom 2030“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) (im Folgenden: „die Verbände“) begrüßen die Gelegenheit, zu dem Impulspapier „Strom 2030“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Stellung nehmen zu können. Die vorliegende Stellungnahme konzentriert sich auf die spezifischen Aussagen und Maßnahmenvorschläge zur energetischen Nutzung von Biomasse („Trend 8“). Für eine Bewertung der übergeord-neten Aussagen und Maßnahmen wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.

Dokumente herunterladen Bioenergieverbände_DBV_Stellungnahme_Impulspapier_Strom_2030 [31.10.2016].pdf Bioenergieverbaende_DBV_PM_StellungnahmeStrom2030_final.pdf Impulspapier Strom2030 des BMWI.pdf


26.09.2016
Stellungnahme zum Referentenentwurf einesGesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplung und zur Eigenversorgung

Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bau-ernverbands e.V. (DBV), des Fachverband Biogas e.V. (FvB) sowie des Fachverband Holzenergie (FVH) geht nur auf die für die Bioenergie spezifischen Punkte und deshalb ausschließlich auf die Änderung des reformierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) ein. Für übergeordnete Punkte, insbesondere auch zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), wird auf die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen.

Dokumente herunterladen BBE DBV FvB FVH Stn zum Referentenentwurf des Artikelgesetzes EEG-KWKG [04.10.2016].pdf 160926_RefE-KWK-EEG-ÄndG.PDF


08.07.2016
Erste Bewertung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017)

Mit dem EEG 2017 wird ein Ausschreibungsverfahren für Neu- und Bestandsanlagen und damit eine Anschlussregelung für Anlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, eingeführt. Dies wird aus-drücklich begrüßt.

Dokumente herunterladen BBE_DBV_FvB_FVH_Erste_ Bewertung_EEG_2017 08.07.2016.pdf BR-Drs_355-16_160708_Grunddrucksache.pdf BT_Plenarprotokoll_18-184_160708.pdf
25.05.2016

Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 19.05.2016

Die im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (StromStG-Entwurf) vorgenommenen Änderungen sehen BBE und FVH über alle Maßen kritisch. Der StromStG-Entwurf sieht grundlegend vor, die Begriffsbestimmung zu ändern, wann Strom aus Erneuerbaren Energieträgern vorliegt. Generell soll Strom aus Biomasse nach Ansinnen des Ministeriums nicht mehr „Strom aus Erneuerbaren Energieträgern“ zählen.

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29.04.2016

Teil 1 der Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016)

Bioenergieanlagen haben eine Sektor übergreifende Systemfunktion. Sie kombinieren spezifische ener-giewirtschaftliche Vorteile im Bereich der Netzsystemdienstleistungen sowie des Ausgleichs kurzfristiger und saisonaler Schwankungen der residualen Strom- und Wärmelast mit spezifischen Vorteilen in den Bereichen der Klimaschutz, Umweltschutz sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik. Mit der EEG-Reform müssen passende Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die Bioenergie ihre Vorteile optimal einsetzen kann.

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29.04.2016

Teil 2: Vertiefende Betrachtungen zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016)

Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Betrachtung zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG2016) vom 14.04.2016.

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Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) vom 08.09.2015

Aus Sicht des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. (FvB) ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Technologie, die in mehreren Sektoren der Energiewende entscheidende Impulse geben kann: Die Effizienz der KWK senkt den Pri-märenergieverbrauch; die Kopplung von Wärme- und Stromerzeugung spart in hohem Maße Treibhausgasemissionen ein; der Einsatz Erneuerbarer Brennstoffe in KWK treibt die Ener-giewende im Wärmesektor voran; und die Flexibilität von KWK-Anlagen macht sie zu einer hervorragenden Ergänzung der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie.

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22.04.2016

Stellungsnahme zum Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft & Energie (BMWi) vom 31.07.2015

Das EEG 2016 muss ein politisches Bekenntnis pro Bioenergie enthalten: Um die Bioenergie zu stabilisieren sind ein Zubauziel für Neuanlagen sowie ein Ertüchtigungs-ziel zur Weiterführung effizienter Bestandsanlagen zu etablieren. Es müssen Anschlussregelungen für die Zeit nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraums geschaffen werden, um großflächige Stilllegungen abzuwenden. Zusätzlich sind die Finanzierungsbedingungen für Neuanlagen zu verbessern, um einen technologischen Fadenriss und damit den Verlust der Technologieführerschaft deutscher Firmen zu verhindern. Eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, ist die Einbeziehung von Anlagenbestand und Neuanlagen in ein Ausschreibungsmodell.

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