23.10.2024
Positionspapier der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft: Eckpunkte zur Novellierung des THG-Quotengesetzes
Klimaschutzpotenziale nachhaltig und sachgerecht mobilisieren, Synergien nutzen, Verdrängungseffekte vermeiden
Die im Bundes-Immissionsschutzgesetz und weiteren untergesetzlichen Normen geregelte Treibhaushausminderungs-Quote (THG-Quote) verpflichtet die Inverkehrbringer von Kraftstoffen zur Verringerung der CO2-Emissionen der verkauften Kraftstoffe. Die THG-Quote wurde bereits im Jahr 2015 geschaffen und zuletzt im Jahr 2021 fortentwickelt. Mit der THG-Quote werden die europäischen Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht umgesetzt, die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf mindestens 14 % zu steigern. Im Rahmen des EU-Green Deals wurden die Regelungen als Ergebnis der Novellierung der RED II [(EU) 2023/2413] verändert. Das indikative Ziel für Erneuerbare Energien im Verkehr für das Jahr 2030 wurde auf 29 % mehr als verdoppelt. Zudem wurde festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten, wie in Deutschland praktiziert, alternativ zu dem Erneuerbare-Energien-Ziel eine Treibhausgasminderung im Verkehr von mindestens 14,5 % festlegen können. Mit der THG-Quote (THG-Quotengesetz) besteht aus Sicht der Verbände ein grundsätzlich richtungsweisendes Gesetz, das es ermöglicht, kongruente und wertschöpfende Regelungen für die Zielerfüllung zu schaffen durch.
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11.10.2024
Stellungnahme von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 18.09.2024
Der Einsatz von Biodiesel, Bioethanol, Biomethan und anderen Biokraftstoffen spart in Deutschland 10,5 Mio Tonnen CO2Äq. pro Jahr ein. Sie stellen mit 82 Prozent den mit Absatnd größten Anteil der Erneuerbaren Energien im Verkehrssektor. Die Erzeugung von Biokraftstoffen in Deutschland setzt jährlich wirtschaftliche Impulse von mehr als 5 Mrd. Euro (Stand 2023). Die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und verschiedenen untergesetzlichen Regelungen verankerte Treibhausgas-minderungsquote (THG-Quote) ist das zentrale Steuerungs-instrument für den Hochlauf erneuerbarer Energien im Verkehrs-bereich sowie für Investitionen für Kraftstoffproduktionsanlagen in Deutschland.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass das Bundesumwelt-ministerium (BMUV) das Problem der Übererfüllung der THG-Quote mit dem entsprechenden Preisverfall erkannt hat und kurzfristig regulatorisch adressieren möchte. Ebenso ist der Ansatz im Verordnungsentwurf (VoE) zu begrüßen, dass die „Übermengen“ der THG-Quotenerfüllung des Jahres 2024 erst frühestens im Jahr 2027 angerechnet werden können und in 2025 und 2026 nur Mengen aus Erfüllungsoptionen angerechnet werden, die im jeweiligen Jahr tatsächlich physisch eingesetzt wurden. So könnte sich potenziell der Quotenmarkt für 2025 und 2026 stabilisieren. Nach der Veröffentlichung des VoE konnte festgestellt werden, dass der Preis für THG-Minderungsmengen für das Quotenjahr 2025 wieder leicht angestiegen ist.
Trotz des grundsätzlich positiven Ansatzes des BMUV ist sicherzustellen, dass die Verordnung tatsächlich die gewünschte Wirkung erzielt. Die noch bestehenden Probleme des VoE werden in diesem und die Lösungsvorschläge der Bioenergieverbände zur Anpassung des VoE im nächsten Abschnitt erläutert.
Zudem ist die Voraussetzung für eine langfristige Wirksamkeit der THG-Quote, dass die Anrechnung zweifelhafter Biokraftstoff-importe und nichtexistierender UER-Projekte zeitnah beendet wird und Maßnahmen ergriffen werden, welche die Betrugs-vorbeugung und Kontrollmöglichkeiten mit Inkrafttreten zum 01.01.25 deutlich verbessern.
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09.10.2024
Vorschläge und Handlungsbedarf zur Betrugsprävention bei der Biokraftstoffzertifizierung
Behördliches Registrierungsverfahren zum Inverkehrbringen von fortschrittlichen Biokraftstoffen in Deutschland
Hintergrund
Der Betrugsverdacht in den Bereichen fortschrittlicher Biodiesel (und UER-Maßnahmen) hat in den letzten Monaten zu einem Vertrauens- bzw. Akzeptanzverlust bei Politik, Kunden und Öffentlichkeit geführt. Maßnahmen zur Betrugsprävention müssen daher zukünftig die Verlässlichkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung über die gesamte Warenkette sicherstellen. Der gewünschte wirtschaftliche Anreiz zur Förderung neuer Technologien durch eine Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten, in Teil A Anhang IX der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2028/2001 (RED II), vorgegebenen Abfall- und Reststoffe (Positivliste), stellt zugleich einen Betrugsanreiz dar, da weniger Biokraftstoffe von den Quotenverpflichteten eingesetzt werden müssen. Diese Feststellung bekräftigen die nach wie vor unter Betrugsverdacht stehenden Biodieselimporte aus China. Ursache ist nicht nur der höhere am Markt erzielbare Preis, sondern zudem die geltende Regelung. Denn für fortschrittliche Biokraftstoffe besteht im Gegensatz zu Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse oder Abfallölen und Fetten gemäß Teil B Anhang IX der RED II, nach Erfüllung der Mindestquote keine Mengendeckelung, mit dem Ergebnis einer erheblichen Verlagerung von falsch deklarierten Rohstoffen und Biodiesel. Folgerichtig müssen Anlagen, die zum Zweck der Doppelanrechnung Abfall- und Reststoffe verarbeiten, sich künftig einem Registrierungsverfahren unterwerfen.
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11.06.2024
Betrug am Klimaschutz im Verkehrssektor: UERV- Novellierung löst die Probleme nicht und verhindert echte CO2-Einsparung
Untersuchungen und Medienberichte weisen darauf hin, dass die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor möglicherweise in den letzten Jahren tatsächlich nicht erfüllt wurde, da grob fehlerhafte Upstream-Emission-Reduction (UER)-Projekte ohne tatsächliche Emissionseinsparungen zur Anrechnung gekommen sind. Die mutmaßlich in betrügerischer Absicht gefälschten Unterlagen für in der Realität nie durchgeführte Projekte durchliefen eine Prüfung durch das Umweltbundesumweltamt (UBA) als zuständige Behörde. Offensichtlich fiel diese Überprüfung der angemeldeten Projekte aber völlig unzureichend aus. Die angeblich erzielte CO2-Reduktion ließen sich Mineralölunternehmen in Deutschland auf ihre Pflicht zur Erfüllung der THG-Quote anrechnen, anstatt andere Erfüllungsoptionen wie Biokraftstoffe, Elektromobilität oder grünen Wasserstoff zu nutzen.
Das ZDF hat eine Auswahl von durch das UBA genehmigten UER-Projekten in China überprüft. Die Recherche ergab, dass
Zusätzlich waren dem ZDF von einer chinesischen Quelle fünf weitere Projekte benannt worden, bei denen der Betreiber feststellte, dass diese ohne seine Kenntnis oder gar Erlaubnis in Deutschland als UER-Projekte gelistet seien. Insgesamt wurden bis heute 31 Projekte bei der DEHSt gemeldet und deren Löschung beantragt.
Der Tagesspiegel Background Energie und Klima verweist zudem auf Hochrechnungen aus der Branche, die anhand des erkennbaren Musters bei den gefälschten UERs zwischenzeitlich von insgesamt bis zu 62 zu Unrecht angerechneten Projekten und einem Schaden in Milliardenhöhe ausgehen.
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Stellungnahme zum Referentenentwurf der Änderung der 36. BImSchV, UERV | THG-Quote, § 37h BImSchG, UERV vom 28.02.2024
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) und das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßen den Referentenentwurf der Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In der Novellierung sollen die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und die Anrechnung der Upstream-Emissionsminderung (UER) nur noch bis zum Verpflichtungsjahr 2024 möglich sein. Das verfrühte Phase-Out beruht auf dem Verdacht, dass bei zahlreichen auf die THG-Quote angerechneten UER-Projekten Unregelmäßigkeiten entdeckt wurden. Die Bioenergieverbände fordern eine vollständige und aktive Aufklärung der Betrugsfälle der UER-Projekte, die aktuell von der DEHSt untersucht werden.
Darüber hinaus fordern die Bioenergieverbände eine wesentlich stärkere Erhöhung der THG-Quote und der Unterquote, da beide Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe zuletzt massiv übererfüllt wurden (Daten der Generalzolldirektion für das Quotenjahr 2022) . Die Übererfüllung kommt mutmaßlich v.a. durch hohe Mengen importiertem Biokraftstoff zustande, bei denen hinsichtlich der Rohstoffangaben und der Nachhaltigkeit erhebliche Zweifel angebracht sind.
Die seit Januar 2015 gültige THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffabsatzmenge abzusenken. Das Jahr 2010 dient als Referenz für die THG-Quote. Bei Einführung lag der Prozentsatz zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei 3,5 Prozent und ist seitdem jährlich angestiegen. Im Jahr 2030 sollen 25 Prozent der Emissionen der Kraftstoffabsatzmenge reduziert werden. Die Verpflichtung ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Weitere Details zur THG-Quote sind in der 36., 37. und 38. BImSchV sowie in der UERV geregelt. Die THG-Quote hat sich als ein wertvolles Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erwiesen.
Nachhaltige Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen und Abfall- und Reststoffen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Verkehrssektor, insbesondere auch im schweren Straßengüterverkehr. Das Ziel der Klimaneutralität wird im Sektor Verkehr laut Projektionsbericht 2023 des Umweltbundesamts (UBA) auch in Zukunft verfehlt. Laut Klimaschutzgesetz 2021 sind für das Jahr 2030 noch 83,7 Mio. t CO2-Äq zugelassen. Laut Projektionen werden für das Jahr 2030 119 Mio. t CO2-Äq veranschlagt. Damit wird das Sektorziel voraussichtlich um 35,3 Mio. t CO2-Äq verfehlt. Für die klimafreundliche Defossilisierung des Verkehrs werden alle zur Verfügung stehenden Optionen gebraucht. Im Jahr 2023 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Sektor Verkehr (RED II) laut Projektionsbericht 2023 des UBA lediglich bei 9,4 Prozent. Nachhaltige Biokraftstoffe machen hiervon mit Abstand den größten Anteil aus und sollten in Gänze als unverzichtbar auf dem Weg zur Klimaneutralität anerkannt werden.
04.09.2023
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV)
Der BBE begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung mit der Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung zusätzliche Maßnahmen ergreifen möchte, um den Klimaschutz im Verkehr zu stärken und den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe zu erhöhen. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass biogener Wasserstoff, der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird, auf die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des BImSchG anrechenbar sein soll.
Mit der vorgesehenen Zulassung von biogenem Wasserstoff, der dreifachen Anrechenbarkeit von RFNBO’s und der Anrechenbarkeit von hydrierten Ölen aus Co-Processing auf die THG-Quote kommen weitere Erfüllungsoption hinzu. Damit diese zu den bereits markteingeführten Anrechnungsoptionen, wie z.B. nachhaltigen Biokraftstoffen, entsprechend dem Grundsatz der Zusätzlichkeit, zur Zielerfüllung der Treibhausgasminderung beitragen können, und um einen Verdrängungseffekt zu vermeiden, bedarf es gleichzeitig der Anhebung der THG-Quote im BImSchG. Die Erweiterung der Erfüllungsmöglichkeiten in der 37. BImSchV und die Anpassung THG-Quote im BImSchG müssen zusammengedacht werden.
Zudem ist es grundsätzlich zu hinterfragen, ob die Festlegung detaillierter Regelungen zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Anrechnung strombasierter Kraftstoffe und der Mitverarbeitung biogener Öle auf die Treibhausgasminderungs-Quote auf untergesetzlichem Weg ausreicht, für langfristige Rechts- und Investitionssicherheit zu sorgen. Der BBE hält eine gesetzliche Regelung im BImSchG selbst für erforderlich.
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14.03.2023
Geplante Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe: Konsequenzen für Energieversorgung, Ernährungssicherheit und Klimaschutz in Deutschland
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in den ersten Monaten des vergangenen Jahres zu erheblichen Preissteigerungen auf den weltweiten Agrarmärkten, insbesondere bei Getreide, Ölsaaten und Pflanzenöl, geführt. Die Marktsituation hat sich inzwischen nicht nur entspannt, im Gegenteil: Große Mengen aus der Ukraine exportiertes Getreide in die Nachbarländer führen, wie z. B. in Polen, zu Überschüssen, die inzwischen den Marktpreis unter die Wirtschaftlichkeit des Anbaus drücken.
Trotz dieser Marktsituation hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), unterstützt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), mit der Begründung stark gestiegener Preise und einer Verknappung des Angebotes für Agrargüter im Januar 2023 einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt. Dieser sieht vor, die Obergrenze zur Anrechnung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse am Endenergieverbrauch (Straße und Schiene) von bislang 4,4 auf 2,3 Prozent in 2024 und danach schrittweise auf null Prozent in 2030 zu reduzieren. Gleichzeitig soll der bislang gesetzlich festgeschriebene Anstieg der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für die Jahre 2024 bis 2026 abgeschwächt werden. Dies dient nach Ansicht des BMUV der Kompensation zur Erfüllung der THG-Quotenverpflichtung - genauso wie die Anhebung der Anrechnungsfaktoren für Strom (von 3- auf 4-fach), Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen (E-Fuels, von 2- auf 3-fach) und die Verlängerung der Anrechnung von Emissionsminderungen bei der Erdölförderung, den sogenannten Upstream Emission Reduction-Maßnahmen, bis 2028. De facto führt dies zu einer Einschränkung des Klimaschutzes im Verkehr.
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03.05.2021
Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Verordnung zur Neufassung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), die in ihm vertretenen Unternehmen und die an dieser Stellungnahme beteiligten Verbände danken für die Möglichkeit der Stellungnahme. Die Umsetzung der Anforderungen an eine nachhaltige Bioenergieproduktion der RED II hat für die gesamte Bioenergiebranche höchste Priorität. Die Einhaltung und Nachweisdokumentation dieser gesetzlichen Vorgaben über den gesamten Lebenszyklusweg sind ein Alleinstellungsmerkmal im Bereich der Produktion von erneuerbaren Energien und Basis für die Anrechnung auf die THG-Quote und damit für den Marktzugang. Die hiermit einhergehende Transparenz ist Grundlage für die politische und öffentliche Akzeptanz nachhaltiger Biokraftstoffe, flüssiger Biobrennstoffe sowie Biomasse-Brennstoffe.
Der BBE kritisiert, dass seit Verabschiedung der RED II bis zur Vorlage der Verordnungen zur nationalen Umsetzung bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind. Mit Blick auf die von der RED II gesetzten Umsetzungsfristen wird dadurch ein unnötiger Zeitdruck bei der nationalen Umsetzung verursacht. Dies gilt insbesondere für die neu von der RED II erfassten Bereiche der Stromerzeugung aus festen, flüssigen und gasförmigen Biomassen. Die Verzögerungen führen zu Unsicherheiten bei den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten und Engpässen bei der nötigen Zertifizierung. Nach Einschätzung des BBE müssen bis Anfang 2022 mehrere Tausend Unternehmen die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung erstmals nachweisen. Es ist zu hinterfragen, ob dies praktisch in diesem Zeitraum umsetzbar ist. Ein wirtschaftlicher Schaden darf den betroffenen Unternehmen hierdurch nicht entstehen.
Ebenso steigt der hoheitliche Erfüllungsaufwand infolge der im Entwurf vorgesehenen Erweiterung um Biogas und Festbrennstoffe zur Stromnutzung. Die Umsetzung der RED I im Jahr 2008 hatte einen entsprechenden Personalaufwand erforderlich gemacht, dem unverzüglich entsprochen wurde. Nur so konnten seinerzeit die Fristvorgaben gemäß EU-Recht eingehalten werden. Dieser Aufwand ist schnellstmöglich zu prüfen und die personellen Voraussetzungen sind dementsprechend in der BLE zu schaffen.
Grundsätzlich begrüßt der BBE, dass die Verordnungsentwürfe eine weitgehende 1:1-Umsetzung der RED II vornehmen und damit einheitlichen europäischen Anforderungen an nachhaltige Bioenergie nicht im Wege stehen.
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24.02.2021
Gemeinsames Positionspapier der im BBE organisierten Biokraftstoffverbände zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Am 3. Februar hat die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf für eine Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beschlossen, die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt ist. Grundsätzlich gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf, den das Bundesumweltministerium vergangenen Herbst vorgelegt hat. Gleichwohl bleibt auch der Kabinettsentwurf weit hinter dem zurück, was unabdingbar ist, um die deutschen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, die Potenziale bestehender Klimaschutztechnologien zu heben sowie neue Technologieentwicklungen anzureizen.
Die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten Verbände der Biokraftstoffwirtschaft begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der THG-Quote den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor signifikant zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Ziels sollte technologieoffen erfolgen und dabei das Klimaschutzpotenzial aller nachhaltiger Erfüllungsoptionen vollständig ausschöpfen.
Bitte finden Sie daher in der Anlage ein
Gemeinsames Positionspapier der im BBE organisierten Biokraftstoffverbände zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Hierin ist aus unserer Sicht der Änderungsbedarf am vorliegenden Kabinettsentwurf bzw. den anstehenden nachgelagerten Verordnungen aufgeführt.
BBE-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz
Mit der Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind als Teil der Wertschöpfungskette erstmals Unternehmen des Bioenergiesektors von den Regelungen und An-forderungen an die Emissionsberichterstattung unmittelbar betroffen. Der Anteil nachhaltig zertifizierter Bioenergie am Gesamtverbrauch Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bzw. zur Wärmeerzeugung betrug im Jahr 2019 rund 89 Prozent bzw. 86 Prozent (Quelle: BMWi, AGEE-Stat). Hieran bemisst sich die Bedeutung dieser Märkte für die Land- und Forstwirt-schaft über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bis zum Inverkehrbringer und Verbraucher. Der BBE vertritt die Verbände und Unternehmen (s.u.) dieser Branchen, die diese Stellungnahme mitzeichnen.
EU-Klimagesetz und Klimaschutzgesetz erfordern unverzüglich wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr - Nachhaltiges Biomasse- und Biokraftstoffpotenzial jetzt nutzen
Mit dem 1. Juli 2020 hat die halbjährige EU-Ratspräsidentschaft der deutschen Bundesregierung begonnen. Die Bundesregierung hat in ihrem Programm als Ziel festgeschrieben, dass sie auf eine „klimafreundliche, nachhaltige und bezahlbare Mobilität hinarbeiten“ möchte. Die Biokraftstoffverbände begrüßen dieses Vorhaben und weisen darauf hin, dass Technologieoffenheit und das nachhaltig verfügbare Potenzial von Biokraftstoffen für die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele berücksichtigt werden müssen. In diesem Zuge haben die Biokraftstoffverbände ein Positionspapier vorgelegt.
EU climate law and climate protection legislation call for effective climate protection measures in transport
Klimaschutzgesetz muss Strategie für mehr Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft beinhalten
In einem gemeinsamen Positionspapier der Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ schlagen der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik, der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) konkrete Maßnahmen im anstehenden Klimaschutzgesetz 2019 für den vermehrten Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft vor.
Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoffe in ganz Europa einführen und stetige Anhebung der Quote in Deutschland bis 2020 durchsetzen
Auf dem internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ fordert die deutsche Biokraftstoffwirtschaft am 18.01.2016 die Einführung der Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoffe in ganz Europa und plädiert für einen besseren Klimaschutz durch stetige Anhebung der in Deutschland bestehenden Treibhausgasminderungsquote bis 2020
Biokraftstoffe: Nachhaltige Politik nach 2020 fortsetzen
Auf dem internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ am 19.01.2015 im CityCube Berlin plädiert die Branche der erneuerbaren Kraftstoffe für die Fortsetzung einer nachhaltig ausgerichteten europäischen Biokraftstoffpolitik nach 2020.