06.11.2018

Bioenergieverbände: Dringende Änderungen im Energiesammelgesetz notwendig

Berlin, 6. November 2018. Im gestern von der Bundesregierung abgestimmten Entwurf zum sogenannten Energiesammelgesetz kommt die Bioenergie nach Ansicht der Bioenergieverbände eindeutig zu kurz. Noch in dieser Woche soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Im parlamentarischen Verfahren drängen die Verbände auf wichtige Änderungen zur Bioenergie, die für die Planungssicherheit und den Investitionsschutz der Branche unabdingbar sind.

Die Verbände erkennen an, dass nicht alle grundlegenden Fragen der künftigen Ausrichtung der Bioenergieerzeugung in diesem Gesetz geklärt werden können. Dennoch sollte zumindest der dringendste Handlungsbedarf adressiert werden:

Dies betrifft zunächst die Festlegung des Ausschreibungsvolumens für Bioenergie über 2022 hinaus. Im EEG 2017 ist festgehalten, dass die Bundesregierung „rechtzeitig“ einen Vorschlag für die Biomasse-Ausschreibungsvolumina ab 2023 vorlegt. Das Energiesammelgesetz ist nach Meinung der Bioenergieverbände der richtige Ort, diese Vorgabe umzusetzen und hinreichend hohe Mengen festzulegen. Zumindest aber sollte fixiert werden, dass die Ausschreibungsmengen spätestens Herbst 2019 festzusetzen sind. Die Festlegung der künftigen Biomasse-Ausschreibungsvolumina hat nicht zuletzt entscheidende Auswirkungen auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels für 2030.

Zudem ist unverständlich, warum von einer bereits im Sommer erzielten Einigung zur Flexibilitätsprämie wieder abgewichen werden soll. In den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni auf die Weiterentwicklung der Deckelung der Flexibilitätsprämie geeinigt, so dass einem Betreiber auch nach Ausschöpfung des Deckels 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug wurde vorgesehen, den Deckel um 250 MW auf 1.100 MW abzusenken. Nun aber soll es nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1.000 MW geben. Hier sollte die Einigung vom Juni beibehalten werden. Alternativ könnte die Zeit, die einem Betreiber nach Ausschöpfen des Deckels verbleibt, von 16 auf 20 Monate erhöht werden.

Die Bioenergieverbände appellieren daher nun an die Abgeordneten, Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen, damit die wichtige Rolle der flexiblen und verlässlichen Bioenergie im Energiesystem der Zukunft erhalten bleibt.


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