21.05.2021

Planungssicherheit für Klimaschutz im Verkehr - BBE begrüßt den Beschluss des Bundestages zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote.

Zur gestern vom Deutschen Bundestag beschlossenen Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor erklärt Stephan Arens, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE): „Der Bundestag hat für einen deutlichen und vor allem gleichmäßigeren Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 gestimmt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet nicht nur mehr Klimaschutz im Verkehr, sondern auch Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten. Damit wird die Klimaschutzleistung von nachhaltigen Biokraftstoffen gesichert und anerkannt, die allein im Jahr 2020 ca. 12 Mio. t CO2 betragen hat. Dies war mit Abstand der größte Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrssektor.“


Die Treibhausgasminderungsquote wird von derzeit 6% in jährlichen Schritten auf 25% im Jahr 2030 angehoben. „Der ambitionierte Quotenanstieg trägt der sich stetig erweiternden Palette der Erfüllungsoptionen für den Klimaschutz im Verkehr Rechnung. Angesichts des Zeitdrucks beim Klimaschutz müssen alle Potenziale zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen im Fahrzeugbestand technologieoffen genutzt werden – mit Biokraftstoffen in Kombination mit steigenden Anteilen synthetischer Kraftstoffe. Die im Gesetz vorgesehene Regelung, dass bei einer sehr dynamischen Entwicklung der E-Mobilität die THG-Quote automatisch und schnellstmöglich angepasst werden soll, ist im Sinne des Klimaschutzes nur konsequent und sachgerecht“, so Arens weiter. „Allerdings muss das Gesetz dringend um Regelungen in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzt werden, damit höhere Beimischungsanteile von Biodiesel und Bioethanol zugelassen werden können. Mit der Nutzung von B10 und B30 (10% bzw. 30% Biodiesel im Dieselkraftstoff) bzw. E10 und E20 kann bereits kurzfristig ein zusätzliches THG-Minderungspotenzial gehoben werden“, betont Arens. „Allein mit der bestehenden Produktionskapazität für Biodiesel in Deutschland könnten etwa 12% des fossilen Dieselkraftstoffverbrauchs ersetzt werden“.


Für den BBE begrüßt Arens, dass die Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung ab 2026 nicht mehr erlaubt sein soll, „wenngleich für die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr und die Erfüllung des Klimaziels im Verkehrsbereich ein früherer Zeitpunkt wünschenswert gewesen wäre.“


Grundsätzlich zieht Arens ein positives Fazit der Neuregelung: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz unterstreicht der Beschluss des Deutschen Bundestages die Bedeutung nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe für Klimaschutz und Wertschöpfung.“


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