25.06.2018

Bundesregierung muss dringend EEG nachbessern

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FVH).

Afrikanische Schweinepest und Flexdeckel erfordern dringende EEG-Änderung +++ Bedauern über zeitlichen Verzug in der Koalition +++ EEG-Verhandlungen müssen zügig und auf Basis der bisherigen Einigungen weitergehen

Berlin, 25. Juni. Nach den Verzögerungen bei einer schnellen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch vor der Sommerpause schlägt nun die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf vor. Anlässlich der Anhörung zu diesem Entwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Energie erklären die Bioenergieverbände:

Das EEG 2017 muss möglichst bald überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere den Ausbaupfad zur Steigerung der Stromproduktion aus Biomasse, das Ausschreibungsdesign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen. Der kurzfristige Handlungsdruck ist jedoch besonders hoch in Bezug auf den Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen, die Gülle einsetzen sowie in Bezug auf den Schutz von Anlagen, die auf eine bedarfsgerechte Energieerzeugung umgerüstet werden.

Der zu befürchtende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedroht die EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber, die Gülle einsetzen. Da die Vergärung von Gülle zu einer besonders hohen Treibhausgaseinsparung führt, sehen fast alle Fassungen des EEG eine besondere Förderung für Anlagen vor, die einen bestimmten Anteil Gülle einsetzen. Können Anlagenbetreiber aufgrund von Sperrgebieten, die ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedingen würde, den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen, droht der Verlust von EEG-Vergütung – teilweise für die gesamte restliche Vergütungslaufzeit. Ein derartig hoher Verlust ist für viele landwirtschaftliche Anlagenbetreiber unzumutbar und natürlich völlig unangemessen, weil sie das Problem nicht selbst verschuldet haben.

Darüber hinaus steht zu befürchten, dass die Deckelung der Flexibilitätsprämie im EEG die Umrüstung von Biogasanlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise abwürgt. Sollte der Deckel bereits im nächsten Jahr erreicht werden, riskieren Anlagenbetreiber Millionenverluste, wenn die Investitionen in die Flexibilisierung ihrer Anlage nicht refinanziert werden können, weil sie keine Flexibilitätsprämie erhalten. Darüber hinaus können Betreiber schon heute kaum noch flexibilisieren, da auch die Banken dieses Risiko erkannt haben.

Im jüngsten Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes, der zwischen den Regierungsfraktionen verhandelt wurde, waren beide Probleme bereits adressiert – im Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen aber trotz ihrer hohen Dringlichkeit nicht einmal erwähnt. Es ist deshalb unerlässlich, dass die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden und auf der bisherigen Einigung zur Änderung der Bioenergie-Regelungen aufbauen.

Eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen mit einer ausführlicheren Darstellung des dringenden Änderungsbedarfs findet sich hier.


Kontakt:
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Geschäftsführer
Tel. 02 28 / 810 02 59
Mail: trvfra@ovbraretvr.qr

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