Berlin, 29.08.2023: Seit 2022 muss die Stromerzeugung aus Biomasse einen aufwändigen Nachweis über die Nachhaltigkeit erbringen. Die Erfahrungen nach über einem Jahr Zertifizierung zeigen, dass die sichere und flexible Stromerzeugung aus Biomasse aufgrund zunehmend praxisferner und komplexer Gesetze und Verordnungen gefährdet ist. Jüngst wendeten sich die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie in einem Briefes an die zuständigen Minister und forderten die Einrichtung eines Runden Tisches für die Bioenergiebranche, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen einfacher und praxistauglicher zu gestalten sowie sich frühzeitig mit den zusätzlichen Anforderungen der neuen Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) auseinanderzusetzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Die ständig steigenden Auflagen verbunden mit immer mehr und kostenintensiver Bürokratie nehmen der Branche mehr und mehr die Luft zum Atmen und führen auf kurz oder lang zum Ausstieg aus der Energieproduktion. Die in 2022 umgesetzte Erweiterung der Nachhaltigkeitszertifizierung auf die Stromerzeugung aus gasförmiger und fester Biomasse nach den Vorgaben der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) verlief für die Bioenergie insgesamt desaströs: Deutschland hat sich entschieden diese schneller als alle anderen EU-Staaten umzusetzen, obwohl es an den nötigen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen fehlte. All dies steht für die Bioenergieanlagenbetreiber immer unter dem Risiko, dass selbst bei einem nicht eigenverschuldeten Nichteinhalten von – oft nur schwer erfüllbaren – Formalien, ein Ende der EEG-Vergütung droht. Für eine Vielzahl von Bioenergieanlagen würde dies eine Insolvenz bedeuten. Dies bahnt sich nun bei der anstehenden Umsetzung der RED III erneut an! Der für den September geplante Beschluss der RED III im EU-Parlament sorgt besonders in der Biogasbranche für großen Unmut und Verunsicherung. Niemand weiß, wie die zukünftig benötigten Kalkulationen der Treibhausgaseinsparungen rechtssicher umgesetzt werden können.
Wie ein rotes Band ziehen sich ungeklärte und praxisferne Umsetzungsfragen durch überhastete Gesetzgebungsprozesse auf nationaler sowie europäischer Ebene. Dies ist nicht nur für die Bioenergieanlagen dramatisch, sondern kann auch gesellschaftlich sowie politisch kaum gewollt sein. Wenn die Bürokratie nicht abgebaut, sondern praxisfern umgesetzt und sogar noch ausgebaut wird, droht ein Rückbau des Bioenergieanlagenparks. Unser Ruf an die Politik und Behörden nach der Einberufung eines Runden Tisches, um gemeinsam praxisgerechte und pragmatische Lösungen zu finden, darf deshalb nicht ungehört verhallen.
Denn besonders die Biogasbranche steht - nicht erst seit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine - vor großen Herausforderungen und leistet gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zur energetischen Versorgungssicherheit in Zeiten, in denen zuverlässige und verlässliche Strom- und Wärmebereitstellung knapp sind. Bioenergie spielt daher aktuell und auch langfristig eine entscheidende Rolle im Energiesystem Deutschlands sowie der EU.
Die Bioenergiebranche ist bereit Verantwortung zu übernehmen und steht zu den Nachhaltigkeitsanforderungen sowie dem wichtigen Ziel der Klimaneutralität 2045. Gleichzeitig sind wir aber auch davon überzeugt, dass Biogas und Biomethan eine Schlüsselrolle auf diesem Weg spielen.
Jetzt hoffen wir auf den Einsatz der Bundesregierung, Biogas als Energieträger konsequent zu ermöglichen und wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Erneuerbaren durch den Abbau von Hemmnissen und Hürden zu entfesseln.
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