25.02.2021

Gutachten bestätigt: Verschlechterungen im EEG 2021 für flexibles Biogas unbegründet und teilweise rechtswidrig

Das EEG 2021 ist erst seit wenigen Wochen in Kraft, doch schon wird deutlich, wie gravierend einige Eingriffe für die Bioenergiebranche sind. Insbesondere die Streichung des Investitionszuschusses für flexible Leistung („Flexzuschlag“) ist für tausende Biogasanlagen ein Einschnitt mit dramatischen Konsequenzen.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, erklärt im Namen der Bioenergieverbände: „Tausende Betreiber von Biogasanlagen hatten ihre Hoffnungen auf eine Perspektive für den flexibilisierten Weiterbetrieb ihrer Anlagen in das EEG 2021 gelegt – und fühlen sich nun im Stich gelassen. Und das, obwohl der Gesetzgeber um die große Relevanz flexibler Leistung für das Gelingen der Energiewende weiß und dies gerade mit diesem Gesetz im Anlagenbestand zusätzlich anreizen wollte“.

Hintergrund ist eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung von Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum. Diese war in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens ohne angemessene Fachdiskussion eingebracht worden, unter anderem, um vermeintlich drohenden beihilferechtlichen Bedenken seitens der EU-Kommission vorzugreifen.

Das bestätigt nun auch ein juristisches Gutachten, welches die betroffenen Branchenakteure gemeinsam in Auftrag gegeben haben: Die Eingriffe in den „Flexzuschlag“ sind sachlich nicht gerechtfertigt und verletzen den Vertrauensschutz in staatliche Förderzusagen. Damit ist die Regelung in einigen Konstellationen sogar verfassungsrechtlich bedenklich.

„Das Gutachten bestätigt mit juristischer Fachexpertise unsere Einschätzung: Die neuen Anforderungen an die Flexibilisierung von Biogas sowie die laufenden Kosten des Erhalts der Flexibilisierung erfordern die Gewährung des Investitionszuschusses auch im zweiten Vergütungszeitraum. Das ließe sich auch gegenüber der EU jederzeit rechtfertigen. Der rückwirkende Eingriff ist zudem ein – noch dazu unnötiger - Eingriff in bereits getätigte Investitionen“, führt Rostek aus.

Die Verbände sehen kurzfristigen Korrekturbedarf im EEG, um den flexiblen Biogas-Anlagenpark nicht noch weiter zu gefährden.

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