Berlin, 07.03.2023: Noch bis gestern Abend konnten Verbände beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ihre Stellungnahmen zur Reparaturnovelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) einreichen. Die Bioenergieverbände kritisieren den Referentenentwurf als wenig zielführend. So findet sich entgegen dem expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen in dem Entwurf erneut die Regelung, dass die Leistung von Vor-Ort-BHKW und Satelliten-BHKW zusammengefasst wird. Außerdem fehlen weiterhin wichtige Nachbesserungen im Bereich Bioenergie, insbesondere für den Betrieb von Heizkraftwerken, die Resthölzer nutzen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Seit Inkrafttreten des StromPBG zum 1.12.2022 sind vermehrt die Geburtsfehler des Gesetzes zu Tage getreten, die mit dem Korrekturgesetz behoben werden sollten. Zu unserem Erstaunen enthält der derzeitige Entwurf aber erneut eine „Zusammenfassungsregelung“, mit der ermittelt werden soll, ob eine Biogasanlage unter die Bagatellgrenze von 1 Megawatt (MW) fällt. Bereits vor Verabschiedung des StromPBG wurde diese Regelung auf den expliziten Wunsch der Regierungsfraktionen gestrichen. Die geplante teilweise Wiederein-führung der Zusammenfassungsregelung ist aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen den Wunsch des Gesetzgebers.
Die Änderungsnovelle sollte stattdessen dafür genutzt werden, Korrekturen für die Abschöpfung bei der Bioenergie vorzunehmen. Dazu gehört die Ausweitung des Geltungsbereichs des Sicherheitszuschlags für Altholz auf weitere feste Biomassen, denn neben Altholz sind unter anderem auch Waldrestholz und Landschaftspflegematerial von hohen Preissteigerungen betroffen. Um ihre Verluste zu begrenzen und teure Brennstoffe zu sparen, drosseln Betreiber von Biomasseanlagen daher ihre Stromproduktion. Das Gesetz hätte eigentlich vermeiden sollen, dass erneuerbare Energieerzeugung zurückgefahren wird und sollte diesen Anspruch jetzt mit dringenden Nachbesserungen umsetzen. Die im Referentenentwurf für das StromPBG vorgesehenen Änderungen bedrohen Bereich der Holzenergie weiterhin die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. Ein Stilllegen oder Drosseln von Bioenergieanlagen muss, auch mit Blick auf die angeschlossene Wärmeversorgung, unbedingt verhindert werden.
Des Weiteren fordern wir, dass Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nicht abgeschöpft werden. Strommarktgetriebene Flexibilitätsanreize für Bioenergieanlagen senken insbesondere in Stunden mit hohen Börsenstrompreisen den Bedarf an Erdgas, das ansonsten in Gasturbinen zur Deckung der Spitzenlast eingesetzt werden müsste. Eine Verzerrung von Flexibilitätsanreizen kann vermieden werden, indem die Erlöse aus einer flexiblen Stromproduktion vollständig ausgenommen werden. Das Korrekturgesetz sollte auch dafür genutzt werden, um den anzulegenden Wert von Bioenergieanlagen mit EEG-Vergütungsanspruch dem Niveau von Bioenergieanlagen anzupassen, die keinen EEG-Vergütungsanspruch besitzen. Dafür schlagen wir einen Mindestwert von 10 Cent pro Kilowattstunde vor. Diese Angleichung verhindert eine Schlechterstellung von Anlagen mit Förderanspruch gegenüber ausgeförderten Anlagen.“
Die Bioenergieverbände im HBB haben hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
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