Berlin, 01.12.2022: Heute befasste sich der deutsche Bundestag in seiner ersten Lesung mit dem Strompreisbremsengesetz, welches u.a. die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorsieht. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Der aktuell dem Parlament vorliegende Gesetzentwurf einer Strompreisbremse muss hinsichtlich der Abschöpfung von Strommarkterlösen aus Bioenergieanlagen von Grund auf nachgebessert werden. Es ist sehr zu begrüßen, dass dies heute auch in der Debatte explizit so festgestellt wurde. Denn die Bioenergie eignet sich schlicht nicht für eine Abschöpfung. Nicht nur sind die Kosten in den letzten Monaten in Bezug auf Wartung, Reparatur, Betriebsmittelkosten sowie Brennstoffe und Substrate stark gestiegen, auch ersetzen Bioenergieträger flexibel fossile Brennstoffe im Strom- und Wärmemarkt. Sie stehen folglich in direkter Konkurrenz zu Erdgas und Kohle, welche die Preistreiber in der aktuellen Energiekrise sind.
Zwar versucht der vorliegende Gesetzentwurf mit einer unzureichenden Anhebung des Sicherheitspuffers eine Antwort auf die Kostensteigerungen bei Biogas zu geben, doch die massiven Kostensteigerungen bei allen weiteren Biomasseanlagen, die z.B. Altholz oder Stroh einsetzen, werden weiter völlig ignoriert. So haben sich beispielsweise die Preise für Altholz seit Juli 2021 von ca. 10€/t auf ca. 90€ im Juli 2022 nahezu verzehnfacht. Doch nicht nur Betriebs- und Einsatzstoffe sind teurer geworden, auch der Preis für Ersatzteile und Reparaturen steigt. Kommt die Abschöpfung für Bioenergieanlagen, können die wachsenden Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Daneben macht es aus energiewirtschaftlicher Sicht absolut keinen Sinn, Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nahezu vollständig abzuschöpfen. Hierdurch geht unweigerlich der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch zu verlagern und so den Strompreis über das Marktgeschehen zu senken.
Die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Erneuerbare Energien Anlagen von einem Megawatt ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, diskriminiert aber insbesondere jene Biogasanlagen, die ihre Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht und sich frühzeitig für eine teurere, aber netzdienlichere Stromproduktion entschieden haben. Auch ist zu befürchten, dass bei einer Abschöpfung von Anlagen über einem Megawatt wesentliche flexible Leistungen kurzfristig außer Betrieb genommen werden
Folgerichtig ist nach wie vor die vollständige Ausnahme der Bioenergie aus dem Abschöpfungssystem notwendig. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Bundestags die heute parteiübergreifend angekündigte Nachbesserung bei der Bioenergie umzusetzen, damit diese, ihren größtmöglichen Beitrag zur Versorgungssicherheit im kommenden Winter leisten können.“
Die Bioenergieverbände im HBB haben hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
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