Berlin, 21.06.2023: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), wonach unter Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie einiger Übergangsfristen bereits ab 2024 das 65% Ziel für erneuerbare Wärme beim Einbau einer neuen Heizung erreicht werden soll. Die zur Anhörung geladene Sachverständige und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert:
„Die wichtige Einigung der Regierungsfraktionen, ein sozialverträgliches, effektives und effizientes Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg zu bringen, ist ein großer Schritt hin zu einer echten Wärmewende im Gebäudesektor. Die vereinbarten Leitplanken, wonach diskriminierende technischen Anforderungen gestrichen werden sollen, sind ausdrücklich zu begrüßen, da besonders die Vorgaben für die Holzenergie diese als Erfüllungsoption für die Bürger unnötig erschweren. Damit wird die Wärmewende verteuert und verzögert. Doch nun müssen der Vereinbarung auch konkrete Änderungen am Gesetzesentwurf folgen.
Allen voran muss die Pflicht zur Kombination von Holzheizungen mit Solarthermieanlagen und überdimensionierten Pufferspeichern gestrichen werden. Die Wärmewende gelingt nur, wenn im Gebäudebestand wirkliche Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei der erneuerbaren Heizung herrschen und nicht nur pro-forma. Ebenso muss das Verbot zur Beheizung von Neubauten mit Biomasse entfallen. Des Weiteren muss die Vorgabe aus dem Leitplankenpapier zur praxistauglichen Umsetzung berücksichtigen, dass das umfangreiche forstwirtschaftliche Fachrecht mit den Bundes- und Landeswaldgesetzen die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft bereits umfassend sicherstellt. Um nicht zuletzt den gesetzlichen Vorgaben auch den nötigen finanziellen Wumms zu verleihen, gilt es, die entsprechende Förderung zielgerichtet zu überarbeiten. Sonst bleibt der Klimaschutz im Heizungskeller auf den Konten der Bürger stecken.
Abschließend gilt es zu betonen, dass die Möglichkeit zum weiteren Einbau fossiler Gasheizungen bis zum Vorliegen einer kommunale Wärmeplanung nicht den Umstieg auf klimaneutrale Heizungskonzepte verlangsamen darf. Soweit kleinere ländliche Gemeinden von der kommunalen Wärmeplanung befreit werden, darf dies gerade dort nicht zu einer Benachteiligung der Bioenergie führen. Eine weitere wichtige Baustelle im parlamentarischen Verfahren muss es deshalb sein, die „Verzahnung“ von GEG und kommunaler Wärmeplanung so auszugestalten, dass sie den konsequenten Umstieg auf klimaneutrale Heizungen nicht behindert.“
Eine Stellungnahme der Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie zum laufenden parlamentarischen Verfahren wurde bereits veröffentlicht.
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