Berlin, 13. März 2020. Der Bundesrat hat heute eine Empfehlung zum Kohleausstiegsgesetz abgegeben, die vorsieht, den Bonus für den Einsatz von erneuerbarer Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungssystemen auf erneuerbare Brennstoffe wie Biogas, Holz und andere Biomassen zu erweitern. Im Namen der Bioenergieverbände kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie:
„Als Bioenergieverbände begrüßen wir ausdrücklich die heutige Empfehlung des Bundesrats zum Kohleausstiegsgesetz und sehen darin weiteren Rückenwind für unsere Branche. Der Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen wie Holz und Biogas ist schon jetzt gelebter Klimaschutz, der in der Fernwärme und bei den Wärmeanwendungen der Industrie dringend weiter vorangebracht werden muss. Die Bundesländer haben die Chance erkannt, die hierbei in der Öffnung des neu einzuführenden Wärmebonus für die Bioenergie liegt, die im aktuellen Gesetzesentwurf ausgeschlossen ist.
Landauf, landab ließen sich viele sinnvolle neue Wärmekonzepte mit Bioenergie erschließen – ob im Ländlichen oder in urbanen Räumen. Ein Mehrwert der erneuerbaren Brennstoffe bietet sich beispielsweise, wenn wegen niedriger Außentemperaturen mehr Wärme benötigt wird als durch Solar- oder Umweltwärme bereitgestellt werden kann. Auch für das sehr hohe Temperaturniveau, das für viele industrielle Prozesse benötigt wird, ist die Bioenergie unerlässlich. Wir freuen uns daher, dass der Bundesrat mit seiner heutigen Empfehlung zum Wärmebonus im Kohleausstiegsgesetz einen praxisgerechten Weg einschlägt, und hoffen, dass der Bundestag diesen auch im weiteren parlamentarischen Verfahren fortsetzt.“
Näheres zur Position der Bioenergieverbände zum Wärmebonus finden Sie im Vorschlagspapier auf der Website des Hauptstadtbüros Bioenergie.
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