13.10.2022

Ausschreibungsergebnisse für Biomasseanlagen erneut deutlich unterzeichnet – Langfristige Perspektive dringend erforderlich für Erhalt des Anlagenparks

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September 2022 sowie die Zuschläge der Ausschreibung für Biomethanlagen zum 1. Oktober 2022 bekanntgegeben. Beide Gebotsrunden waren, wie auch die vorherigen Ausschreibungsrunden erneut deutlich unterzeichnet. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 286 Megawatt (MW) wurden lediglich 69 Gebote mit einem Volumen von knapp 78 MW bezuschlagt. Im Biomethan-Segment wurden bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW bezuschlagt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:

„Die starke Unterzeichnung der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen unterstreicht erneut die seit Jahren von der Branche kritisierte fehlende Perspektive für einen Weiterbetrieb und mangelnde Anreize für die Flexibilisierung und Biomethan im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Starke Kostensteigerungen sowie große Unsicherheiten bezüglich der langfristigen politischen Ausgestaltung sind die bestimmenden Treiber dieser deutlichen Zurückhaltung, während das EEG gleichzeitig kaum noch die Funktion eines Sicherheitsnetzes nach unten erfüllt. Hierüber können auch die momentan guten Strommarkterlöse bei einigen Marktakteuren nicht hinwegtäuschen. Auf Basis der Schwankungen am Strommarkt ist keine langfristige Planung möglich. Die Anschlussperspektiven des Anlagenparks sind nach wie vor akut gefährdet. Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass trotz fehlender Beteiligung der Wettbewerb durch die endogene Mengensteuerung zusätzlich verschärft wird und zukunftsfähige Konzepte ausgeschlossen werden.

Die zweite Ausschreibung für Biomethananlagen war so gut wie ungenutzt. Hieran wird sich voraussichtlich auch dann nichts ändern, wenn das Segment ab 2023 auf bis zu 600 MW pro Jahr ausgeweitet wird. Die dann geplante Fokussierung des Einsatzes von Biomethan in sogenannten Peakern bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Vor-Ort Verstromung ist ein politischer Irrweg und wird die Situation noch verschärfen. Planungssicherheit können nur kostenangepasste Gebotshöchstwerte und marktgerechte Anreize bieten. Dies gilt es auch bei der Festlegung möglicher Erlösobergrenzen für Biomasseanlagen zu beachten, die gleich einem weiteren Damoklesschwert über der Branche schweben.“

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