17.05.2017

Bioenergie benötigt verlässliche Perspektiven für die neue Legislaturperiode!

Im Rahmen seines Parlamentarischen Abends 2017 unter dem Motto „Bioenergie – Eine gute Wahl!“ hat der Bundesverband Bioenergie (BBE) an die Politik seine Erwartungen für die neue Legislaturperiode gerichtet. „Die Bioenergie stellt heute bereits 8% des bundesdeutschen Endenergieverbrauchs bereit und reduziert die THG-Emissionen um jährlich 65,8 Mio. t CO2. Für eine erfolgreiche Umsetzung der ambitionierten Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes ist die Bioenergie unverzichtbar. In der neuen Legislaturperiode müssen die politischen Rahmenbedingungen daher wieder klare und verlässliche Marktperspektiven für eine nachhaltige Nutzung der Bioenergie im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt aufzeigen“, fordert Artur Auernhammer, MdB und Vorsitzender des Vorstandes des BBE.

Im Strommarkt wurde mit dem EEG 2017 die Möglichkeit geschaffen, durch die Teilnahme an einer Ausschreibung bestehende Bioenergieanlagen auch nach Ablauf ihres EEG-Vergütungszeitraums weiter zu betreiben. In der nächsten Legislaturperiode müsse das Ausschreibungsverfahren richtig ausgestaltet werden, um dem bestehenden Anlagenpark tatsächlich eine Perspektive zu bieten, so der BBE. Zudem müssten die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die Potenziale des bestehenden Bioenergieanlagenparks voll ausgeschöpft werden könnten. Dazu gehöre eine umfassende Umrüstung auf eine flexible Fahrweise, der Ausbau der Wärmenutzung sowie eine Maximierung der Treibhausgaseinsparung. Um die Bioenergie-Technologie weiter zu entwickeln und stillgelegte Anlagen zu ersetzen, müsse es auch einen moderaten Zubau neuer, besonders innovativer Anlagen geben.

Der BBE unterstreicht weiterhin, dass eine Dekarbonisierung des Wärmemarktes für die Zielerreichung der Energiewende und des Klimaschutzes unabdingbar ist. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt erfolge gegenwärtig jedoch nur auf einem sehr niedrigen Niveau und das trotz eines erheblichen Sanierungs- und Investitionsstaus in den bundesdeutschen Heizungskellern und in der gewerblichen und industriellen Wärmenutzung. Als ein neues dynamisches und zielführendes Anreizelement für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Bioenergie im Wärmemarkt schlägt der BBE daher für die neue Legislaturperiode eine verursachergerechte CO2-Bepreisung vor. Die Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung sollte dabei sowohl in effizienten dezentralen Heizungen als auch in Wärmenetzen weiter ausgebaut werden.

Im Verkehrssektor seien Biokraftstoffe ein unverzichtbarer Teil der Energiewende, betont der BBE. So belege eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), dass die in Deutschland aus heimischen Rohstoffen hergestellten und zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffe hinsichtlich der ausgewiesenen Treibhausgas (THG)-Emissionen eine Einsparung von 73 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen aufweisen. Die in Deutschland seit 2015 eingeführte Pflicht zur Senkung von THG-Emissionen im Verkehr habe sich dabei als wirksames Instrument für mehr Klimaeffizienz erwiesen. Sie sollte daher aus Branchensicht konsequent weiterentwickelt werden. So sei es notwendig, dass die THG-Quote von 2017 bis 2020 stufenweise von heute 4,0 Prozent auf die bisher im Gesetz festgelegte Höhe von 6,0 Prozent in 2020 angehoben werde und nicht in einem einzigen Schritt in 2020. Auch für die Zeit nach 2020 bedürfe es eines klaren Bekenntnisses der Politik zur Weiterentwicklung bzw. Anhebung der THG-Quote. Nur so kann nach Meinung der Branchenvertretung das Minderungspotenzial der Biokraftstoffe als Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors auch ausgeschöpft werden.

Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V.
Bernd Geisen
Tel.: 0228/81002-22
geisen (at) bioenergie . de


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