Berlin, 05.10.2026: Heute tagt der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), zu der auch Sandra Rostek als Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) geladen ist.
„Der vorliegende EEG-Entwurf muss deutlich korrigiert werden. Andernfalls riskieren wir einen massiven Abbau gesicherter heimischer Bioenergieleistung im Gigawattbereich – und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem fossile Energieimporte wöchentlich neue Preisrekorde brechen“, betont Sandra Rostek.
Die im Entwurf vorgesehenen Ausschreibungsvolumina reichen laut den Bioenergieverbänden im HBB keineswegs aus, um den Anlagenbestand zu halten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Zielmarke von 9,5 Gigawatt installierter Leistung im Jahr 2035 erwecke nur auf den ersten Blick den Anschein, die Biogasproduktion zu stabilisieren. In der Realität sinke die tatsächlich produzierte Strommenge aufgrund der stark angestiegenen Flexibilitätsanforderungen deutlich. Allein um die Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau zu halten, sei laut Rostek ein Volumen von mindestens 2.500 Megawatt pro Jahr bis 2032 notwendig.
Darüber hinaus fordern die Verbände im HBB eine faire Behandlung im Vergleich zu fossilen Energieträgern: Für das Bereithalten flexibler Kapazitäten muss der Flexibilitätszuschlag auf 130 Euro pro Kilowatt angehoben werden. Die Förderung fossiler Großkraftwerke liege mit über 200 Euro pro Kilowatt installierter elektrischer Leistung deutlich höher.
Daneben sollten unnötige wirtschaftliche Hemmnisse wie der Maisdeckel ersatzlos gestrichen werden. Investitionen scheiterten derzeit auch zu oft an fehlenden Netzanschlüssen, schleppenden Genehmigungsverfahren, hohen Kosten und zu kurzen Vergütungszeiträumen. Probleme, die laut Rostek ebenfalls in den parlamentarischen Beratungen auf den Tisch kommen müssen.
Ein besonderes Augenmerk richtet Rostek auch auf regional verankerte und landwirtschaftlich geprägte Bestandsanlagen: „Gerade kleine Biogasanlagen verfügen häufig nicht über die wirtschaftlichen oder technischen Möglichkeiten, um die hohen Überbauungsanforderungen zu erfüllen. Die kurzfristig verschärften Flexibilitätsanforderungen in Kombination mit der Einführung sogenannter förderfähiger Betriebsviertelstunden führen in der Praxis häufig nicht zu mehr Flexibilität, sondern zu Reduzierung der Leistung oder sogar zu Anlagenstilllegungen“, unterstreicht Rostek. Um die Abschaltung kleiner Biogasanlagen zu verhindern, sollte laut Rostek nur eine zweifache Überbauung verpflichtend vorgeschrieben werden. Daneben sei eine Anhebung der Bagatellgrenze der Überbauungsanforderungen von 350 auf 750 Kilowatt zwingend notwendig.
„Wir setzen nun auf die Tatkraft der Bundestagsabgeordneten, diese wesentlichen Änderungen im Gesetz vorzunehmen, und so den Biogasanlagenpark zur Absicherung der resilienten Energieversorgung zu erhalten“, schließt Rostek.
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