Berlin 10.11.23: Heute findet im Bundestag die finale Lesung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) statt, mit welcher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.9.2021 zur Aufteilung der Kompetenzen zur Gasnetzregulierung zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) umgesetzt wird. Unter anderem erhält die Bundesnetzagentur hiermit einen klaren Auftrag die Einspeisung von Biomethan und Wasserstoff in das Gasnetz zu unterstützen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Wir begrüßen, dass nun endlich eine Klarstellung zur Aufteilung der Kompetenzen zwischen Gesetzgeber und Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt. Die Novelle ist auch ein direkter Apell der Bundesregierung an die BNetzA, dass eine Fortführung der Erleichterung beim Ausbau der Biomethaneinspeisung politisch gewünscht wird. Die BnetzA hat nun einen klaren Auftrag! Damit müssen nicht zuletzt auch die bisherigen Regelungen für Biomethan und Wasserstoff in der Gasnetzzugangs- und der Gasnetzentgeltverordnung fortgeführt, sondern auf die neuen politischen Vorgaben ausgerichtet werden, z.B. dem EU-Ziel der Ausweitung der Biomethanproduktion auf 35 Milliarden Kubikmeter bis 2030.
Daneben wurde mit einer Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz die Möglichkeit geschaffen, in den Jahren 2024 und 2025 für Biomasseanlagen Zusatzgebote abzugeben, um Fällen zu begegnen, in denen jüngst einige Bieter versehentlich eine zu geringe Leistung als Gebotsmenge in den Ausschreibungen angegeben haben. Die Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch dauerhaft gelten.“
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