Berlin 23.06.2023: Heute findet im Bundestag die finale Lesung zur Reparatur des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie einer kleinen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Verlängerung befristeter Maßnahmen zur Ausweitung der Biogasproduktion statt. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:
„Wir begrüßen sehr, dass die Regierungsfraktionen bei der Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) auf die Einigung zur Bagatellgrenze vom Dezember 2022 bestanden haben und die im Regierungsentwurf geplante Aufweichung verhindert wurde. Somit werden nun, wie vom Parlament vergangenen Jahres richtigerweise vorgesehen, nicht rückwirkend zahlreiche Biogasanlagen von der Abschöpfung erfasst.
Auch ermöglichen wesentliche Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass im kommenden Winter mehr Biogas bereitgestellt werden kann, um für Versorgungssicherheit zu sorgen. Neben der befristeten Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie der Flexibilisierung des Güllebonus begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bundestag die technischen Anforderungen des EEG zur Methanemissionsminderung befristet durch die technischen Anforderungen des Fachrechts ersetzt. Den Anlagenbetreibern wird so die Möglichkeit gegeben, auf vielfältige Art und Weise ihre Methanemissionen zu senken, ohne ihren Vergütungsanspruch zu verlieren. Gleichwohl sollte die Regelung dauerhaft gelten, um zusätzliche Innovationen bei der Methanreduktion sowie Kostensenkungen anzureizen.
Unverständlicherweise wurden hingegen die Sicherheitszuschläge für Holzenergieanlagen nicht erhöht. Zudem sehen wir nach wie vor kritisch, dass für die Anwendung der Bagatellgrenze das Bezugsjahr 2021 angesetzt wird.
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