30.08.2023

BEG: Unzureichende Förderung sabotiert Fortschritte beim GEG und gefährdet Wärmewende

Berlin, 30.08.2023: Heute findet die Verbändeanhörung zur Novelle der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) statt, an welcher auch das Hauptstadtbüro Bioenergie teilnimmt. Als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die BEG neben Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden auch den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien fördern und soll nun an die bereits bestehende Einigung im Rahmen der Novelle des GEG angepasst werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Ein wesentlicher Garant für das Gelingen der Wärmewende ist, wie bereits mehrfach von der Bundesregierung unterstrichen, eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Gesetze und Förderprogramme. Der Vorstoß der Bundesregierung, bei der aktuellen Novelle der Bundesförderung Effiziente Gebäude sieht hingegen unverständlicherweise eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 € auf 30.000 € vor. Dies kompensiert nicht ansatzweise die hohen Investitionssummen, die bei einem Heizungstausch anfallen, und sabotiert so die Verbesserungen beim GEG sowie eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende. Die Erzählung von einer angehobenen Förderung auf bis zu 70% ist Augenwischerei, da die real förderfähige Summe sinkt. Die Politik sollte die Bürger ernst nehmen und die Förderung nicht abschmelzen, bevor es nach dem Inkrafttreten der BEG zum bösen Erwachen bei den Verbrauchern kommt. Gerade bei Hybridheizungen, die mit deutlich höheren Kosten zu veranschlagen sind, kann es zu einem deutlichen Rückgang beim teuren Heizungstausch kommen. Ein Abschmelzen der Fördersumme auf minimal 45.000 Euro beziehungsweise eine Beibehaltung bei 60.0000 Euro für Hybridheizungen ist das mindeste, um die Wärmewende anzuschieben und den Unmut der Bevölkerung zu vermeiden.“

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