12.05.2023

Bioenergie ist Garant eines sozialverträglicheren Gebäude-Energie-Gesetzes

Berlin, 12.05.2023: Heute beschäftigt sich der Bundesrat in einer abschließenden Sitzung mit dem Gebäude-Energie-Gesetz, wonach ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist das 65%-Ziel ein wichtiger Meilenstein. Doch der Wärmesektor weist auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Daher sollte Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an sozialverträglichen Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung gestellt werden, um das notwendige hohe Ambitionsniveau des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zu erfüllen. Folgerichtig hat sich der Bundesrat bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung wiederholt für eine sozialverträglichere Ausgestaltung des GEG ausgesprochen!

So macht es aus unserer Sicht nach wie vor keinen Sinn, wenn beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage installiert werden muss. Ebenso unsinnig ist die Idee eines vollkommen überdimensionierten Pufferspeichers an jeder Holzheizung.  Nicht nur werden solche Regelung aufgrund exorbitant steigender Kosten zur Verhinderung zahlreicher erneuerbarer Heizungskonzepte führen, auch konterkariert es die soziale Verträglichkeit sowie Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung und verzögert so die dringend nötige Wärmewende.

Zudem darf Eigentümern nicht per se verboten werden, in Neubauten mit Biomasse zu heizen! Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen und können uns einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben. Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten schafft ein solches Verbot mehr Probleme als Lösungen. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.

Die Bioenergie, die heute circa 84 Prozent der erneuerbaren Wärme bereitstellt, muss bei der Wärmewende weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Dies ist gilt es nun im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren aufzugreifen. Wir appellieren dringend an die Abgeordneten des Bundestags hier nachzubessern.“

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn

Impressum | Datenschutz | Kontakt

© Bundesverband Bioenergie e.V. 2024

Auf dieser Website verwenden wir Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie auf "Alle Cookies erlauben" klicken, stimmen Sie der Speicherung von allen Cookies auf diesem Gerät zu. Unter "Auswahl erlauben" haben Sie die Möglichkeit, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren. Unter "Informationen" finden Sie weitere Informationen zu den Cookie-Einstellungen.

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Mit diesem Cookie erlauben Sie das Einbinden von Google Maps und Videos von YouTube .
Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.