07.02.2024

Energiewende in der Industrie vorantreiben, statt ausbremsen

Keine Diskriminierung von Biomasse in erneuerbarer Prozesswärmeerzeugung

Berlin, 07.02.2024: 12 Verbände fordern in einem gemeinsamen Positionspapier die Gleichbehandlung aller erneuerbarer Energieträger bei der Förderung der Prozesswärmeerzeugung. Die Verbände aus den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie sowie Land- und Ernährungswirtschaft kritisieren, dass bei der aktuellen Überarbeitung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zusätzliche Einschränkungen in der Förderung für Biomasse vorgesehen sind.

„Durch die deutliche Absenkung der Förderquoten für Biomasseanlagen um 20 Prozentpunkte gegenüber anderen erneuerbaren Energien entsteht eine förderpolitische Zwei-Klassen-Gesellschaft, die gegen das Prinzip der Technologieoffenheit verstößt. Eine Angleichung der Förderquoten ist deshalb dringend geboten“, so der Appell in dem Papier. Außerdem fordern sie, alle als nachhaltig anerkannten Biomassen als Brennstoff zuzulassen, anstatt auf unvollständige und willkürlich zusammengestellte Positivlisten Bezug zu nehmen. Dazu das Positionspapier: „Die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) definiert klare, EU-weit einheitliche und ggü. der Vorgängerrichtlinie nochmals verschärfte Nachhaltigkeitskriterien für alle festen Biomassen. Diese Nachhaltigkeitskriterien sollten ausschlaggebend für die Förderfähigkeit von Biomasse-Brennstoffen im EEW sein.“

Die Verbände fordern Technologieoffenheit als Leitprinzip der Prozesswärmeförderung: „Mit einer Priorisierung von Strom gegenüber Biomasse bei der Investitionsförderung ist es jedoch für Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoller, gänzlich auf eine Umrüstung zu verzichten und weiterhin Erdgas zu nutzen.“ In der EEW besteht ein Förderanspruch für Biomasseanlagen nur dann, wenn die Direktelektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung technisch nicht möglich ist, unabhängig von der Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung. Die unterzeichnenden Verbände warnen daher davor, diese Einschränkungen wie geplant umzusetzen bzw. beizubehalten: Mit einem Anteil von nur 6 Prozent erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung sei ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung in der Industrie dringend notwendig. Insbesondere für Unternehmen, die nicht auf andere Förderungen zurückgreifen könnten, werde mit den Einschränkungen für Biomasse ein wichtiger Anreiz zur Transformation der Wärmeerzeugung genommen, so die Warnung der Verbände. Die vorgesehenen Neuerungen behinderten damit die Energiewende in der Prozesswärmeerzeugung und langfristig das Erreichen der Klimaziele Deutschlands.

Das Positionspapier steht hier zum Download zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt über die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) Unternehmen beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger bei der Prozesswärmeerzeugung. Mit der im Mai 2023 beschlossenen Novelle schränkte diese bereits die Fördermöglichkeiten für Biomasse stark ein. Die nun geplanten Neuerungen, die zum 15. Februar in Kraft treten sollen, sehen zusätzlich eine deutliche Absenkung der Fördersätze speziell für Bioenergieanalgen vor: Für Bioenergie um 25 Prozentpunkte und für andere erneuerbare Energien um 5 Prozentpunkte.

Die Unterzeichner des Positionspapieres sind: Bayerische Energieagenturen e.V., Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE), Bundesverband Kraft-Wärme Kopplung e.V. (B.KWK), Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Deutscher Energieholz- und Pelletverband e.V. (DEPV), Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD), Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie e.V. (FVH), OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. und Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

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