15.06.2023

GEG-Novelle: Option Bioenergie muss unkompliziert nutzbar sein

Berlin 15.06.23: Nach der Einigung innerhalb der Regierungskoalition findet heute die erste Lesung zur Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) im Bundestag statt. Der dort besprochene Kabinettsentwurf vom 19.04 soll im Lichte der jüngst festgelegten Leitplanken neu bewertet und ausgerichtet werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie kommentiert:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Regierungsfraktionen in ihren Leitplanken für die weiteren Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darauf geeinigt haben, aus dem GEG-Entwurf alle diskriminierenden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen zu streichen, speziell auch für die Holzenergie. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sozialen, effektiven und effizienten Ausgestaltung der 65%-Nutzungspflicht für neu eingebaute Heizungen und muss nun konsequent umgesetzt werden.

Im Bereich der Bioenergie muss vor allem die Pflicht zur Kombination von Holzheizungen mit Solarthermieanlagen und überdimensionierten Pufferspeichern entschlackt werden. Das Verbot zur Beheizung von Neubauten mit Biomasse muss entfallen. Auch die Vorgabe aus dem Leitplankenpapier, dass Erfüllungsoptionen praxistauglich zu sein haben sowie Nachhaltigkeitskriterien erfüllen müssen, muss möglichst unkompliziert umgesetzt werden. Für Bioenergieanlagen gibt es mit der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung bereits ein umfangreiches Regelwerk. Diese wurden jedoch für Großkraftwerke entwickelt. Eine Übertragung des Zertifizierungsverfahrens auf private Heizungskonzepte darf es nicht geben, weil dies für Gebäudeeigentümer schlicht nicht umsetzbar wäre.

Darüber hinaus darf die Möglichkeit zum weiteren Einbau fossiler Gasheizungen bis zum Vorliegen einer kommunale Wärmeplanung nicht den Umstieg auf klimaneutrale Heizungskonzepte verlangsamen. Soweit kleinere ländliche Gemeinden von der kommunalen Wärmeplanung befreit werden, darf dies gerade dort nicht zu einer Benachteiligung der Heizungsoption Bioenergie führen. Eine weitere wichtige Baustelle im parlamentarischen Verfahren muss es deshalb sein, die „Verzahnung“ von GEG und kommunaler Wärmeplanung so auszugestalten, dass sie den konsequenten Umstieg auf klimaneutrale Heizungen nicht behindert.“

Eine  Stellungnahme der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf, die angesichts der Einigung zwischen den Regierungsfraktionen aktualisiert wurde, finden sie in Kürze HIER.

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