17.07.2024

Wärmespeichergesetz sollte auch die großen Wärmepotenziale der Bioenergie berücksichtigen

Berlin 17.07.24: Heute endet die Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG). Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben eine Stellungnahme eingereicht und weisen auf die Notwendigkeit hin, innerhalb dieses Gesetzgebungsprozesses auch die Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie die Wärmebereitstellung von Holzheizkraftwerken regulatorisch zu unterstützen.  

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, begrüßt den Aufschlag aus dem BMWK und appelliert: „Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) kann zur Hebung großer erneuerbarer Wärmepotenziale beitragen und die Wärmewende insgesamt beflügeln. Hierfür sollten im Rahmen des GeoWG jedoch zusätzlich auch regulatorische Hürden zur Flexibilisierung von Biogasanlagen abgebaut sowie weitere Wärmepotenziale aus holziger Biomasse einbezogen werden. Zum einen sollte das Gesetz um Regeln ergänzt werden, die den Bau von Wärmespeichern an Bioenergieanlagen erleichtern. Der Ausbau von Wärmespeichern zum Beispiel an Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) ist ein Schlüsselelement für die Flexibilisierung von Biogasanlagen.“ Damit Biogas-BHKW flexibel Strom erzeugen können, müssen Behälterwärmespeicher am Standort der Wärmequelle errichtet werden, um Strom- und Wärmeerzeugung zeitlich zu entkoppeln.

Zum anderen weist die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie darauf hin, dass zur besseren Nutzung bestehender Altholzpotenziale für die Wärmeerzeugung mittels des GeoWG auch die Brennstoffliste in der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) angepasst werden sollte. Derzeit werden Holzabfälle durch die Brennstoffdefinition ausgeschlossen. Dadurch fallen Holzabfälle aus Bau- und Abbruchabfällen aus der für thermische Nutzung vorgesehenen Sortimente heraus. Dabei gibt es Altholz, das aus Bau- und Abbruchabfällen stammt und weder mit Holzschutzmitteln, Schwermetallen oder halogenorganischen Verbindungen behandelt worden ist. „Die explizite Nennung von Bau- und Abbruchabfällen darf nicht dazu führen, dass alle Holzabfälle, die rein laut Definition unter den Begriff „Bau- und Abbruchabfälle“ fallen, nicht als Biomasse anerkannt werden“, schließt Rostek.

Weitere Änderungsempfehlungen zum GeoWG finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.

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